DIM-Studie Abschiebung trotz Krankheit

Das Thema Abschiebung von Erkrankten Personen gehört in allen Bundesländern inzwischen zur Verwaltungspraxis.

Das Thema greift nun eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf:

ABSCHIEBUNG TROTZ KRANKHEIT

PERSPEKTIVEN AUS DER PRAXIS UND MENSCHENRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN

Die Analyse richtet sich an den Gesetzgeber sowie
Entscheidungsträger_innen in Bund, Ländern und Kommunen, die in die
Prüfung des Asylantrags (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), in
die Vorbereitung der Abschiebung (Ausländerbehörden) und die
Durchführung der Abschiebung (Landespolizeien, Bundespolizei)
involviert sind. Sie möchte dabei einerseits den grund- und
menschenrechtlichen Rahmen für die Abschiebung kranker Menschen
abstecken. Sie möchte andererseits verdeutlichen, welche Schutzlücken
in der Praxis – also beim Nachweis und der Prüfung von
Abschiebungshindernissen, aber auch bei der Vorbereitung und
Durchführung von Abschiebungen – drohen, denen sich der Gesetzgeber
annehmen sollte. DOWNLOAD:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/abschiebung-trotz-krankheit