ZEIT-ONLINE vom 12.04.2018
Familienzusammenführung
Deutschland verstößt bei Familiennachzug wohl gegen EU-Recht Auch wenn sie beim Asylverfahren volljährig werden, behalten junge Flüchtlinge ihr Recht auf Familiennachzug. Das liegt laut EuGH nicht im Ermessen der EU-Staaten. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-04/familienzusammenfuehrung-fluechtlinge-minderjaehrige-eugh-urteil