Keine Übermittlungspflicht von Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen

Keine Übermittlungspflicht von Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen

Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Zusammen mit mehr als 44 weiteren Organisationen fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung.

Die Coronapandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Recht auf Gesundheitsversorgung ist, sowohl für jeden einzelnen Menschen als auch für die gesamte Gesellschaft. Dieses Recht wird jedoch Hunderttausenden in Deutschland verwehrt. Denn der Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus der begründeten Angst vor Abschiebung heraus vermeiden es daher Menschen, die teils schon jahrelang in der Mitte unserer Gesellschaft als Nachbar*innen, Kund*innen, Dienstleister*innen und Mitschüler*innen leben, sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Folgen: Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt, lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung.

Das Bündnis fordert den Gesetzgeber auf, den Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes schnellstmöglich zu ändern, und ruft alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen.

Pater Claus Pfuff SJ, der Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, betont: „Die Kampagne GleichBeHandeln ist ein Ausdruck praktischer Solidarität. Und sie tut uns allen gut: Denn nur wenn jede Person ihre elementaren Rechte angstfrei wahrnehmen kann, wird unsere Gesellschaft lebenswert.“
Die Petition und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf www.gleichbehandeln.de.