Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft
Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Pressemitteilung Nr. 88/2019 vom 11. Dezember 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Die Gefahr, dass von einem Auslieferungsverfahren betroffene Personen in Tschetschenien politischer Verfolgung oder den Mindeststandards nicht genügenden Strafverfahren ausgesetzt sein werden, kann im Falle der örtlichen Zuständigkeit von Gerichten in Tschetschenien nicht dadurch beseitigt werden, dass die an die Russische Föderation gerichtete Auslieferungsbewilligung einseitig mit dem Vorbehalt versehen wird, das künftige Strafverfahren müsse außerhalb des nordkaukasischen Föderalbezirks durchgeführt werden. Die Russische Föderation hatte zuvor gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erklärt, eine Verlagerung des örtlichen Gerichtsstandes aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sicherstellen und deshalb auch keine dahingehende rechtlich verbindliche Zusicherung abgeben zu können. Vor diesem Hintergrund hat die 2. Kammer des Zweiten Senats zwei Verfassungsbeschwerden gegen entsprechende Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes stattgegeben und die Verfahren zur erneuten Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Zur Begründung hat sie dabei auch angeführt, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dagegen spricht, in einer einseitigen Bedingung unter den gegebenen Umständen eine hinreichende Sicherung zu sehen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-088.html