hib – heute im bundestag Nr. 1205

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

 

Do., 31. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr
  1. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

 

01. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/FLA). Um die Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen geht es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am Montag, 4. November 2019. Die Befunde der neun Sachverständigen kreisen um Anträge der Linksfraktion (19/8648) und Bündnis 90/Die Grünen (19/9275). Die zweistündige Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600. Sie wird zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Interessierte Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

“Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken”, haben die Grünen ihren Antrag überschrieben. Sie fordern von der Bundesregierung, Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in ihrem Anliegen zu unterstützen. Auch solle die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eine “Benehmens Regelung” ändern, “sodass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen”. Ferner solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, “dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird”.

Die Grünen schreiben, dass fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland “ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen” wollten und sich dazu bereit erklärten, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindere Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister erforderlich sei.

Die Linken drängen in ihrem Antrag darauf, “kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten” umfassend zu unterstützen. Dazu solle sie insbesondere ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erklären und einen Gesetzentwurf vorlegen, “mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen”, fordert die Fraktion.

Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell zu unterstützen und sich auf der EU-Ebene für einen “Asyl-Solidaritäts-Fonds” einzusetzen, “dessen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen”. In der Begründung schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland viele Kommunen gebe, “die sich aktiv als sichere Zufluchtsorte für Geflüchtete angeboten haben, zum Beispiel Osnabrück, Bielefeld, Marburg, Greifswald und Nürnberg”. Etwa 25 Städte hätten dies gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich erklärt.