Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf

16. Juni 2019, 9:23 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, af

Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf
Nur ein kleiner Teil der positiven Asylbescheide wird im Nachhinein widerrufen. Mehr als 98 Prozent der Prüfungsverfahren bestätigen ein Anrecht auf Asyl.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/asylverfahren-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-asyl-asylbescheid-widerruf

Hier das Statement von Luise Amtsberg (Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen):
“Derzeit leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anlasslos bei fast allen Menschen, die einen Schutzstatus erhalten haben, Widerrufsverfahren ein. Im Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll die Frist zur Einleitung des Widerrufverfahrens von drei auf bis zu fünf Jahre erhöht werden, weil die Kapazitäten des BAMF durch die Widerrufsverfahren unnötig strapaziert werden. Das Asylgesetz sieht vor, dass ein positiver Bescheid nur widerrufen werden kann, wenn sich die Situation im jeweiligen Herkunftsland nachhaltig verbessert hat. Davon sind wir bei den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Eritrea und Afghanistan aber sehr weit entfernt.